Jahresstart mit dem E-Rezept

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Die schlimmsten Befürchtungen nach einem kompletten Zusammenbruch der TI-Infrastruktur haben sich in den ersten Januartagen zum Glück nicht bewahrheitet. Das liegt aber nicht zuletzt daran, dass der Anteil an Papierrezepten immer noch beträchtlich ist. Die meisten Patienten konnten glücklich mit ihren Arzneimitteln die Apotheke wieder verlassen.

Für einen gewissen Teil begann allerdings eine Pendeltour zwischen Arzt und Apotheke mit steigendem Frust. Dies bedeutete für alle Beteiligten erheblicher Mehraufwand. Fehlende Signaturen, unvollständige Facharztbezeichnung oder uneindeutige Angaben zum Präparat machen die Abgabe zur „Mission impossible“. Jeder erneute Kontaktversuch in der Serverlandschaft wurde zudem mit einer Wartezeit von ca. 20 s und länger „belohnt“ und wurde so zum Geduldsspiel. In einigen Fällen wurde der Datensatz auch nicht vollständig geladen und musste umständlich wieder zurückgegeben und wieder neu eingelesen werden, um nicht nur die „Überschrift“ lesen zu können.

Für die Apotheke bedeutet eine erfolgreiche Abgabe allerdings noch nicht das Ende der Probleme. Schließlich will man das Rezept auch noch zur Abrechnung bringen, um die vorfinanzierten Präparate auch bezahlt zu bekommen. Besonders Rezepturen und teure Rezepte, die oft erst bestellt werden müssen, sind betroffen. Hinzu kommt eine neue Forderung der Krankenkassen zur Angabe der Chargennummer. Dies sorgt für erheblichen Mehraufwand, da nicht alle Abgabedatensätze automatisch damit befüllt werden. Eine erneute Abfrage über Securpharm schafft Abhilfe mit den üblichen Wartezeiten im System. Und in wenigen einzelnen Fällen weigert sich das Rezept hartnäckig, zur Abrechnung zu gelangen – Ursache unbekannt. Da hilft nur zeitaufwändiger Support über die Softwarefirma, wenn sie denn mal erreichbar ist. Man hat ja nicht allein das Problem.

Es soll nicht verschwiegen werden, dass das E-Rezept auch Vorteile bietet. Zum Beispiel mit einer Teilbelieferung, wenn nicht alles - und das ist in letzter Zeit häufig – verfügbar ist. Bei dem alten Papierrezept muss sich der Patient entscheiden, ob er auf die Nachlieferung in der aktuellen Apotheke wartet oder mit allen Positionen auf Wanderschaft zur Konkurrenz geht.

Update:
Eine Prüfung auf Plausibilität findet vor der Abgabe in der Apotheke über die Gematik-Software nicht statt. So können Medizinprodukte, Hilfsmittel oder Verbandstoffe fehlerfrei eingelesen und abgegeben werden, obwohl sie über das elektronische Rezept noch nicht abgerechnet werden dürfen. Erst wenn der Datensatz zum Rechenzentrum geht, erfolgt eine Prüfung. Dann ist es aber leider zu spät und die Apotheke hat die Leistung für „Gott vergelts“ erbracht.

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